Die Auswahllisten für Grundbuchbezirke und Gemarkungen stellt das jeweilige Bundesland bereit. Zu den Grundstücksbezeichnungen gehören feste Schlüsselnummern, deshalb kann RA-MICRO die Listen nicht eigenständig ergänzen oder ändern.
Fehlt ein Eintrag, ist er beim Land zu beanstanden. Dasselbe gilt für Rechtsvorgänge, die in der Liste der Finanzverwaltung nicht vorgesehen sind: Auch hier ist RA-MICRO an die Vorgaben gebunden. Eine fachlich begründete Anregung aus der notariellen Praxis an die Finanzverwaltung hat erfahrungsgemäß mehr Gewicht als eine Meldung des Softwareanbieters.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.