Einige Finanzämter sind in der ELSTER-Liste mit mehreren Verwaltungsstellen unter demselben Namen geführt. Aus dem Adressnamen allein lässt sich der Empfänger dann nicht bestimmen, und die Übermittlung wird abgewiesen.
Abhilfe: Hinterlegen Sie in der RA-MICRO Adresse des Finanzamts die BuFa-Nummer. Sie ist eindeutig; die Meldung tritt danach nicht mehr auf.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.