Für den elektronischen Versand der Veräußerungsanzeige ist ein ELSTER-Organisationszertifikat zwingend erforderlich. Es wird über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung beantragt und anschließend in den Einstellungen des Notariats auf der Karteikarte eNoVA hinterlegt.
Ein Zertifikat für die ganze Kanzlei genügt
Ein eigenes Zertifikat je Notar ist nicht erforderlich; ein Kanzleizertifikat reicht für sämtliche notariellen ELSTER-Übermittlungen aus. Ein bereits in der Finanzbuchhaltung hinterlegtes Zertifikat kann mitgenutzt werden.
Passwort
Das ELSTER-Passwort wird bei der Hinterlegung einmalig eingegeben und gespeichert. Für die weiteren Übermittlungen ist keine erneute Eingabe nötig.
Steuernummer
Die in eNoVA hinterlegte Steuernummer muss zum verwendeten Organisationszertifikat passen. Die von der Finanzbuchhaltung vorgeschlagene Nummer ist nur ein Hinweis auf das Zertifikat, über das dort bereits Umsatzsteuervoranmeldungen übermittelt werden.
Zertifikatsdatei lässt sich nicht hinterlegen
Enthält der Dateiname Punkte als Trennzeichen, kopieren Sie die Zertifikatsdatei im selben Verzeichnis, ersetzen Sie im Namen der Kopie alle Punkte durch Unterstriche und entfernen Sie Klammern und den Zusatz „Kopie“. Ein Punkt darf nur vor der Dateiendung stehen, zum Beispiel Notar_ElsterZertifikat_10_03_2026_12_31.pfx. Hinterlegen Sie danach diese Kopie.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.