Elektronische Veräußerungsanzeige

Entsprechend dem sog. eNoVA-Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigung von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare soll die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzämter künftig elektronisch erfolgen.

Die Kommunikation mit den Finanzämtern wird dabei über die ELSTER-Schnittstelle realisiert. Dieser Weg ist speziell für steuerliche Meldungen vorgesehen.

Voraussetzung für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat, das von den Notariaten über das ELSTER-Portal beantragt (https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess) wird sowie der Einsatz des Moduls Notariat auf SQL-Basis.

Allgemeines

Die elektronische Veräußerungsanzeige kann mit Hilfe dieser Programmfunktion erstellt werden. Die bereits erstellten Veräußerungsanzeigen werden in der Übersicht aufgeführt.

Allgemein - Übersicht.png

Einstellungen eNoVA

Bevor die Funktion elektronische Veräußerungsanzeige genutzt werden kann, erscheint beim erstmaligen Aufruf der Hinweis, dass über die Einstellungen des Notariats das entsprechende ELSTER-Organisationszertifikat zu hinterlegen ist.

Dieses kann über das ELSTER-Portal beantragt werden (https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess).

a Einstellungen eNoVA.png


Sobald das ELSTER-Zertifikat vorliegt, können die Einrichtungseinstellungen für die elektronische Veräußerungsanzeige über Sonstiges/Einstellungen/Karteikarte eNoVA vorgenommen werden.

Steuernummer im Elsterformat

An dieser Stelle kann die Steuernummer im 13stelligen Elsterformat eingegeben werden. Die 13-stellige ELSTER-Steuernummer ist ein bundeseinheitliches Format, das mit der Einführung des ELSTER-Verfahrens für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen entwickelt wurde.

Die Steuernummer im herkömmlichen Format setzt sich zusammen aus der Bundesfinanzamtsnummer, der Bezirksnummer, einer persönlichen Unterscheidungsnummer und einer Prüfziffer und enthält oft Schrägstriche. Ferner sieht sie je nach Bundesland unterschiedlich aus. Damit ELSTER und Steuerprogramme diese Nummern deutschlandweit einheitlich verarbeiten können, muss die Steuernummer im standardisierte 13stelliges „ELSTER-Format“ angegeben werden.

Steuernummer übernehmen

Wenn bereits ein ELSTER-Organisationszertifikat in der Kanzlei vorliegt und über die Finanzbuchhaltung ELSTER genutzt wird, wird die Steuernummer im Elsterformat hier entsprechend aus den ELSTER-Optionen der Finanzbuchhaltung https://onlinehilfen.ra-micro.de/index.php/Elster vorgeschlagen.

Steuernummer im gewohnten Format

Wenn das ELSTER-Zertifikat bisher noch nicht genutzt wird und das Elsterformat der Steuernummer nicht bekannt ist, kann diese hier im bekannten Format mit Schrägstrichen eingegeben werden. Nach Auswahl des zuständigen Finanzamtes wird dann das entsprechende Elsterformat automatisch ermittelt.

Zertifikat mit Signatur

Das ELSTER-Zertifikat wird von der Finanzverwaltung elektronisch zum Download übermittelt. Es wird empfohlen, dieses an einem Ort abzulegen, wo es gut wiedergefunden werden kann. Der Speicherort des hinterlegten Zertifikats ist über die Lupe auszuwählen. Anschließend ist das Passwort des ELSTER-Zertifikates einmalig einzugeben und zu speichern. Für alle weiteren Vorgänge im Notariat im Zusammenhang mit der elektronischen Veräußerungsanzeige ist dann der Versand und Empfang entsprechend gewährleistet.

Details

Zur Überprüfung wird das ELSTER-Zertifikat hier in Kurzform angezeigt bzw. können alle Informationen zum ELSTER-Zertifikat eingesehen werden.

Elster Datenabruf Intervall in Minuten

Hier kann das Intervall des Datenabrufes festgelegt werden, empfehlenswert ist ein Abrufintervall von 30 Minuten.

OK

Die Auswahl dieser Funktion speichert die Eingaben und beendet das Fenster.

Abbruch

Diese Funktion beendet das Fenster ohne die Eingaben zu speichern.

Funktionen in der Toolbar

Neu

Karteikarte Grunddaten
Urkundennummer

Hier kann die Urkundennummer des betreffenden Grundstücksgeschäfts eingegeben werden. Sofern die Urkunde bereits in der Urkundenliste erfasst wurde, werden die dort hinterlegten Daten zu den Beteiligten oder der Aktennummer in diese Eingabemaske übernommen.

Datum der Urkunde

Ist die gewählte Urkunde bereits in der Urkundenliste eingetragen, wird das Datum der Urkunde aus diesem Eintrag übernommen, anderenfalls ist das Datum manuell einzugeben.

Aktennummer

Soll die Erfassung der Veräußerungsanzeige nur mit der Aktennummer erfolgen, da die Urkunde noch nicht in der Urkundenliste erfasst ist, kann diese hier eingegeben werden. Nach Bestätigung der Aktennummer werden die Aktenbeteiligten auf Karteikarte Beteiligte übernommen.

Bundesland

Hier ist das Bundesland zu wählen, für welches die Veräußerungsanzeige erstellt werden soll. Ist in den Einstellungen des Notariats bereits ein Bundesland erfasst, wird dieses hier vorgeschlagen.

Finanzamt

Hier ist das für den Grundstückserwerb zuständige Finanzamt zu erfassen. Durch Eingabe des Namens oder der Adressnummer kann das betreffende Finanzamt aus dem RA-MICRO Adressbestand übernommen werden.

Bezugsurkunde

Sofern eine Bezugsurkunde zum Grundstückskaufvertrag besteht, können hier die entsprechenden Angaben gemacht werden.

Steuerbezogene Angaben

Hier können Angaben zur Zahlung der Grunderwerbsteuer gemacht werden, wenn diese von den üblichen Vorgaben abweicht.

Rechtsvorgang

Hier erfolgen die Angaben zum Grundstücksgeschäft und darüber, ob bereits die Rechtswirksamkeit eingetreten ist.

Termine und Datumsfelder

Hier kann das Datum der Übergabe des Grundstücks bzw. der Termin der Kaufpreiszahlung erfasst werden.

Weiter

Über diese Funktion gelangt man auf die nächste Karteikarte Gegenleistung.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

OK

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Karteikarte Gegenleistung

Hier sind die von der Finanzverwaltung geforderten Angaben zum Kaufpreis und weitere etwaige darüber hinausgehenden vertraglich vereinbarten Gegenleistungen zu erfassen, wie z. B. ob es sich um einen teil- oder unentgeltlichen Vorgang handelt, dieser von einer vorläufigen Gegenleistung abhängt, diesbezüglich eine Ratenzahlung vereinbart und/oder der Wert der Gegenleistung geschätzt wurde. Wurden Vereinbarungen zur Umsatzsteuer oder aufschiebende Bedingungen zur Gegenleistung getroffen, ist dies ebenfalls hier zu erfassen.

Kaufpreis

Hier ist der Betrag des Kaufpreises einzutragen.

sonstige Gegenleistungen

Die typisch vereinbarten Gegenleistungen zum oder anstelle eines Kaufpreis sind hier gelistet und können mit einem Betrag versehen werden. Alternativ kann zur Gegenleistung eine individuelle Bezeichnung mit Betrag eintragen werden.

Auf Inventar entfallen

Hier ist ggf. anzugeben, welcher Teil des Kaufpreises auf bewegliche Gegenstände (Inventar) im Allgemeinen entfällt. Im Besonderen kann hier der Gegenstand mit einer Bezeichnung und dem entsprechenden Betrag eingegeben werden.

Zurück

Hier gelangt man zurück auf die vorherige Karteikarte Grunddaten.

Weiter

Über diese Funktion gelangt man auf die nächste Karteikarte Beteiligte.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

OK

Die Auswahl dieser Funktion speichert die Eingaben und beendet das Fenster.

Abbruch

Diese Funktion beendet das Fenster ohne die Eingaben zu speichern.

Karteikarte Beteiligte
Übersicht der Beteiligten

In der unteren Tabelle werden alle aus der Urkundenliste oder der Akte übernommenen Beteiligte anzeigt. Jedem Beteiligten ist jeweils eine dem Vertrag entsprechende Rolle und der Anteil zuzuweisen. Durch Doppelklick wird der Beteiligte in den oberen Bearbeitungsbereich übernommen, wo die entsprechenden Angaben zu ergänzen sind. Gemäß der Vorgabe der Finanzbehörde ist aus der Liste auszuwählen, ob es sich bei diesem Grundstückserwerb um einen Anteil oder eine Gemeinschaftsart (Erben- oder Gütergemeinschaft) handelt. Der Anteil ist zwingend als Bruch anzugeben.

Hinzufügen

Nach Betätigung dieses Buttons werden die Eingabefelder leergesetzt und es können weitere Beteiligte durch Eingabe der Adressnummer oder des Namens erfasst werden.

Entfernen

Über diese Funktion wird der zuvor aus der Übersicht gewählte Beteiligte entfernt.

Übernehmen

Übernimmt den gewählten Beteiligten mit den erforderlichen Angaben Rolle und Anteil am Erwerbsgeschäft.

Abbrechen

Hierüber können die Angaben oder Änderungen zu einem Beteiligten zurückgesetzt werden.

Zurück

Hier gelangt man zurück auf die vorherige Karteikarte Gegenleistung.

Weiter

Über diese Funktion gelangt man auf die nächste Karteikarte Verhältnisse und Steuerbefreiung.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

OK

Die Auswahl dieser Funktion speichert die Eingaben und beendet das Fenster.

Abbruch

Diese Funktion beendet das Fenster ohne die Eingaben zu speichern.

Karteikarte Verhältnisse und Steuerbefreiung
Erwerber/Veräußerer

Für jeden Beteiligten ist das Verhältnis zwischen Erwerber und Veräußerer einzeln anzugeben. Die Auswahl erfolgt in der tabellarischen Ansicht über die jeweiligen Auswahllisten. Besteht zwischen zwei Beteiligten kein begünstigtes Verhältnis im Sinne von § 3 Nr. 3 – 8 GrEStG, kann in der entsprechenden Auswahlliste der Eintrag „keine begünstigten Personen im Sinne von § 3 Nr. 3 – 8 GrEStG“ gewählt werden.

keine weiteren begünstigten Personen im Sinne von § 3 Nr. 3 – 8 GrEStG

Mit dieser Funktion wird für alle noch nicht zugeordneten Beteiligten automatisch der Vermerk „keine begünstigten Personen im Sinne von § 3 Nr. 3 – 8 GrEStG“ in der tabellarischen Ansicht eingetragen. Die Funktion kann sowohl verwendet werden, wenn zwischen keinem der Beteiligten ein begünstigtes Verhältnis besteht, als auch dann, wenn für einzelne Beteiligte bereits eine individuelle Zuordnung vorgenommen wurde und nur die verbleibenden Beteiligten den genannten Vermerk erhalten sollen. Eine manuelle Auswahl des Eintrags „keine begünstigten Personen im Sinne von § 3 Nr. 3 – 8 GrEStG“ in jeder einzelnen Auswahlliste ist dann nicht mehr erforderlich.

Steuerbefreiung

Sofern Befreiungsgründe nach den hier aufgeführten Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes vorliegen, kann nach deren Auswahl aus der nebenstehenden Liste gewählt werden, ob der entsprechende Nachweis dazu beigefügt, nachgereicht oder nicht erforderlich ist.

Zurück

Hier gelangt man auf die vorherige Karteikarte Beteiligte.

Weiter

Über diese Funktion gelangt man auf die nächste Karteikarte Grundstück.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

OK

Die Auswahl dieser Funktion speichert die Eingaben und beendet das Fenster.

Abbruch

Diese Funktion beendet das Fenster ohne die Eingaben zu speichern.

Karteikarte Grundstück

Hier werden die näheren Angaben, z.B. Grundbuch und Blattnummer, zum veräußerten Grundbesitz sowie die Straßenbezeichnung, die Art der Bebauung und Nutzung des Grundstücks erfasst. Für einige Felder sind die Angaben aus den mitgelieferten Listen zu wählen, diese Listen können nicht angepasst werden. Pflichtfelder sind jeweils mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Bundesland

Hier ist das Bundesland zu wählen, in dem der veräußerte Grundbesitz liegt. Es wird zunächst das Bundesland vorgeschlagen, in dem der Notar seinen Amtssitz hat. Sollte das veräußerte Grundstück in einem anderen Bundesland liegen, kann dieses aus der Liste gewählt werden.

Grundbuchamt

An dieser Stelle ist das Grundbuchamt zu wählen, welches das Grundbuch für den veräußerten Grundbesitz führt. Die Auswahl muss aus der Liste erfolgen, individuelle Eingaben sind nicht möglich.

Grundbuchart

Hier ist anzugeben, um welche Art Grundbuch es sich handelt (Grundbuch, Erbbaugrundbuch, Wohnungsgrundbuch etc.).

Grundbuchbezirk

Über diese Auswahl ist der Grundbuchbezirk zu wählen.

Blatt

Hier wird das betroffene Grundbuchblatt erfasst.

Gemarkung

In dieser Liste werden die zum Grundbuchbezirk gehörenden Gemarkungen aufgeführt. Die Auswahl muss aus der Liste erfolgen.

Flur und Flurstück

An dieser Stelle können Flur und Flurstück sowie die Größe des veräußerten Grundbesitzes erfasst werden. Bei Auswahl einer Wirtschafts- oder Grundstücksart ist die Angabe von Flurnummer und Flurstück zwingend erforderlich. Bei fehlenden Angaben kann der Grundbesitz nicht in die Übersicht der erfassten Grundstücke übernommen werden.

Keine Straßenbezeichnung

Hier kann angegeben werden, wenn es sich beim verkauften Grundstück um eine unvermessene Teilfläche handelt und sich daraus ergibt, dass es noch keine Straßenbezeichnung gibt.

Anschrift des Grundbesitzes

Wenn diese bekannt ist, kann an dieser Stelle die Anschrift des erfassten Grundbesitzes erfasst werden. Ferner ist hier aus der Liste eine Wirtschaftsart zu wählen.

Miteigentumsanteil und Sondereigentum

Diese Angaben sind entsprechend zu machen, wenn sich dies aus der Grundbucheintragung zum veräußerten Grundstück ergibt.

Bebauung

Hier ist aus der Liste auszuwählen, ob das veräußerte Grundstück bebaut ist oder nicht.

Art der Bebauung und Baujahr

Wenn das veräußerte Grundstück bebaut ist, ist die Art der Bebauung und das Baujahr anzugeben.

Land- und forstwirtschaftlich genutzt

Hier ist anzugeben, ob das Grundstück land- und forstwirtschaftlich genutzt wird.

Übernehmen

Mit dieser Funktion werden die Angaben zum Grundbesitz in die untere tabellarische Übersicht des veräußertes Grundbesitzes übernommen.

Abbrechen

Durch Auswahl dieser Funktion werden die Felder leergesetzt, bzw. werden Änderungen zu einem zum bearbeitenden Grundbesitz verworfen.

Hinzufügen

Diese Funktion leert die Eingaben in allen Feldern und ermöglicht die Erfassung eines neuen Grundbesitzes. Es ist sicherzustellen, dass ein bereits erfasstes Grundstück zuvor in die untere Übersicht übernommen wurde.

Entfernen

Hierüber wird ein erfasster Grundbesitz aus der Übersicht der erfassten Grundstücks nach Auswahl gelöscht.

Übersicht der erfassten Grundstücke

In dieser Übersicht werden alle zum Grundstücksgeschäft erfassten Grundstücke angezeigt. Mit Doppelklick kann ein Grundstück ausgewählt und in den Bearbeitungsbereich übernommen werden.

Zurück

Hier gelangt man auf die vorherige Karteikarte Verhältnisse und Steuerbefreiung.

Weiter

Mit dieser Funktion gelangt man auf die nächste Karteikarte Dokumente.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

OK

Hierüber werden die Eingaben gespeichert und das Fenster geschlossen.

Abbruch

Bei Wahl dieser Funktion wird das Fenster geschlossen und die Eingaben werden nicht gespeichert.

Karteikarte Dokumente
Dokument hinzufügen

Auf der Karteikarte Dokumente ist der Vertrag beizufügen, ein separates Anschreiben an die Finanzverwaltung ist nicht erforderlich. Sofern eine Steuerbefreiung für einen der Beteiligten vorliegt, sind ferner an dieser Stelle die entsprechenden Nachweise beizufügen. Eine Signatur ist nicht erforderlich.


Diese Funktion ermöglicht es, der Veräußerungsanzeige Dokumente aus einem Ordner oder aus der E-Akte beizufügen. Es öffnet sich eine Auswahlmaske.

aus Ordner

Über diese Funktion können Dokumente und Bilder aus einem beliebigen Ordner, die über einen Scanner oder über die Funktion elektronische Beglaubigung/Signatur erstellt wurden, der Veräußerungsanzeige hinzugefügt werden.

aus E-Akte

Wurden Dokumente oder Bilder in der E-Akte gespeichert, so können diese Dokumente hierüber ausgewählt und der Veräußerungsanzeige hinzugefügt werden.

Vorschau

Hier wird eine Vorschau des gewählten Dokuments angezeigt.

Dokumentenart

Als Dokumentenart steht hier die Auswahl „Vertrag“ bzw. die entsprechenden Nachweise zur Steuerbefreiung zur Verfügung. Die Dokumentenarten sichten sich nach den Vorgaben der Finanzverwaltung und sind nicht mit den Dokumentenarten der Bundesnotarkammer identisch.

Vorschau

Hier wird eine Vorschau des gewählten Dokuments angezeigt.

Übernehmen

Mit dieser Funktion wird das gewählte Dokument in der Liste der beizufügenden Dokumente übernommen.

Hinzufügen oder Entfernen von Dokumenten

Wurde ein Dokument zur Betrachtung ausgewählt und es soll ein weiteres/neues Dokument hinzugefügt werden, wird Plus gewählt. Über Minus kann ein ausgewähltes Dokument entfernt werden.

Liste der beizufügenden Dokumente

In dieser Liste sind alle Dokumente aufgeführt, die der Veräußerungsanzeige beigefügt werden sollen. Durch Klick auf eines der Dokumente kann dies in der Vorschau angezeigt, geändert, oder entfernt werden.

Zurück

Hier gelangt man auf die vorherige Karteikarte Grundstück.

Weiter

Mit dieser Funktion gelangt man auf die nächste Karteikarte Zusammenfassung.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung.

OK

Hierüber werden die Eingaben gespeichert und das Fenster geschlossen.

Abbruch

Bei Wahl dieser Funktion wird das Fenster geschlossen und die Eingaben werden nicht gespeichert.

Karteikarte Zusammenfassung
Zusammenfassung

Alle erfassten Angaben zur Veräußerungsanzeige werden hier als Übersicht dargestellt.

Zurück

Hier gelangt man auf die vorherige Karteikarte Dokumente.

Senden

Die Veräußerungsanzeige wird über die integrierte ELSTER-Schnittstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Diese Funktion steht nur auf der Karteikarte Zusammenfassung zur Verfügung. Nach erfolgreicher Übertragung erscheint eine Slidermeldung mit dem Hinweis, dass die Übermittlung erfolgreich war.

8 Slider Senden.png


In der Übersicht werden Veräußerungsanzeigen nach erfolgreicher Übermittlung zunächst mit einem grünen Haken gekennzeichnet. Dieser bestätigt, dass die Veräußerungsanzeige auf dem Server der Finanzverwaltung eingegangen ist. Ein Tooltipp informiert darüber, dass die Veräußerungsanzeige nun von der Finanzverwaltung geprüft wird.

9 Übersicht Versand.png


Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung wird ein zweiter grüner Haken angezeigt. Dieser bestätigt, dass die übermittelten Daten inhaltlich konsistent sind und von der Finanzverwaltung verarbeitet werden können.

9 Übersicht Versand und Empfang.png
Drucken

Über diese Funktion kann die Zusammenfassung gedruckt und/oder in die E-Akte gespeichert werden. Diese Funktion kann nur auf der Karteikarte Zusammenfassung genutzt werden.

7 b KK Zusammenfassung.png
OK

Hier wird die erstellte Veräußerungsanzeige gespeichert.

Abbruch

Bei Wahl dieser Funktion wird das Fenster geschlossen und die Eingaben werden nicht gespeichert.

Bearbeiten

Sollen Änderungen an einer Veräußerungsanzeige vorgenommen werden, ist das über diese Funktion möglich. Es öffnet sich die zuvor beschriebene Eingabemaske mit den bei der Erstellung der Veräußerungsanzeige hinterlegten Daten. Eine Bearbeitung ist nur möglich, solange die Veräußerungsanzeige noch nicht an das Finanzamt gesendet wurde.

Korrigieren

Von der Finanzbehörde wird mit einer Meldung mitgeteilt, wenn zur übermittelten Veräußerungsanzeige eine Korrektur erforderlich ist.

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Über die Funktion Korrigieren öffnet sich die ursprünglich versendete Veräußerungsanzeige. So kann der zu korrigierende Teil angepasst und dann erneut an das Finanzamt gesendet werden. Die Erstellung einer neuen Veräußerungsanzeige ist somit entbehrlich.

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Duplizieren

Diese Funktion kann verwendet werden, um eine bereits gespeicherte Veräußerungsanzeige als Muster für die Erstellung weiterer Veräußerungsanzeigen mit ähnlichem Inhalt zu nutzen. Nach Klick auf Duplizieren wird eine Kopie der gewählten Veräußerungsanzeige erstellt und kann anschließend gespeichert werden, ohne den ursprüngliche Eintrag zu verändern oder zu überschreiben.

Löschen

Mit dieser Funktion kann eine einzelne Veräußerungsanzeige gelöscht werden. Dazu wird die zu löschende Veräußerungsanzeige in der Übersicht durch Anklicken markiert und anschließend Löschen gewählt. Die Funktion Löschen steht auch über das Kontextmenü zur Verfügung.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Übersicht der erstellten Veräußerungsanzeigen

In dieser Übersicht werden die erstellten Veräußerungsanzeigen aufgelistet. Mit Doppelklick oder über das Menü der rechten Maustaste ist die Bearbeitung oder Löschung einzelner Veräußerungsanzeigen möglich.

Funktionen in der Abschlussleiste

Automatisch löschen

Veräußerungsanzeigen können automatisch nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden. Dazu wird zunächst die Option mittels des Hakens aktiviert und anschließend das Intervall für die automatische Löschung gewählt. Beim Start von Notariat/Formulare wird dann geprüft, welche Veräußerungsanzeigen außerhalb des gewählten Zeitraum liegen und dann automatisch gelöscht.

Übersicht drucken

Hier kann die Übersicht der Veräußerungsanzeige gedruckt werden.

OK

Durch Anwahl von OK wird das Notariat geschlossen.

Quelle: Elektronische Veräußerungsanzeige · Quellenstand: 2026-07-17