Nach den geltenden EDA-Konditionen dürfen Bankrücklastkosten in der EDA-Datei nur einmal als Gesamtbetrag angegeben werden; eine Übermittlung einzelner Positionen ist nicht vorgesehen.
Im Programm werden die Kosten deshalb einzeln erfasst, für die EDA-Übergabe aber zusammengerechnet übermittelt. Aus Sicht des Mahngerichts ist die Angabe damit korrekt.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.