Eine oder mehrere Angelegenheiten abrechnen

Ob mehrere Beurkundungen als eine oder als mehrere Angelegenheiten abzurechnen sind, entscheidet die Kanzlei – das Programm bildet die getroffene Entscheidung nur ab.

Gesteuert wird sie über die Auswahl zwischen gleichem und verschiedenem Gegenstand. Für die Zusammenfassung mehrerer Positionen steht zusätzlich die Additionsfunktion zur Verfügung; sie wird auch in die elektronische Rechnung übernommen.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.