Reverse-Charge-Ausweis in der Notar-Kostenrechnung

Der Ausweis „Reverse Charge“ steht in der Notar-Kostenrechnung nach GNotKG nicht zur Verfügung.

Die Regeln zum Umsatzsteuerausweis bei In- und Auslandsmandaten, wie sie in den Schulungsunterlagen erläutert werden, beziehen sich auf die RVG-Rechnung. Für Notarkostenrechnungen ist der Hinweis daher gesondert zu erfassen.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.