Notar-Kostenrechnung: Aufteilung auf mehrere Kostenschuldner

Eine Aufteilung der Notar-Kostenrechnung nach Prozent oder Quoten auf mehrere Kostenschuldner ist derzeit nicht möglich.

Bei mehreren Kostenschuldnern ist die Aufteilung daher außerhalb der automatischen Berechnung abzubilden – etwa durch getrennte Rechnungen je Schuldner.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.