Eine Aufteilung der Notar-Kostenrechnung nach Prozent oder Quoten auf mehrere Kostenschuldner ist derzeit nicht möglich.
Bei mehreren Kostenschuldnern ist die Aufteilung daher außerhalb der automatischen Berechnung abzubilden – etwa durch getrennte Rechnungen je Schuldner.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.