Das Aktenanlagedatum liegt immer im Jahr der tatsächlichen Anlage; ein früheres Datum ist nicht möglich.
Wird ein Mandat noch im alten Jahr angenommen, die Akte aber erst im neuen Jahr angelegt, lassen sich für die Zeit davor erfasste Leistungen nicht mit einem Leistungsdatum vor der Aktenanlage abrechnen.
Legen Sie die Akte deshalb möglichst zeitnah zur Mandatsannahme an, wenn bereits Zeiten erfasst werden.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.