Für die Berechnung ist das Anlagedatum der Akte maßgeblich: Ältere Akten rechnen mit der zum damaligen Zeitpunkt gültigen Tabelle.
Soll ausnahmsweise die aktuelle Tabelle verwendet werden, lässt sich das in der Berechnung umstellen. Prüfen Sie deshalb bei abweichenden Beträgen zuerst das Aktenanlagedatum.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.