Ein Abzug, der über den vorgesehenen Betrag hinausgeht, lässt sich im Nettobereich der Rechnung nicht erfassen.
Nutzen Sie stattdessen die Anrechnung sonstiger Gebühren: Dort lassen sich eine eigene Bezeichnung und der gewünschte Betrag eintragen, der dann in Abzug gebracht wird.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.