Verauslagte Beträge ohne Umsatzsteuer erfassen

Beim Erfassen von Honorarauslagen entscheidet der Bereich des Aufteilungsfensters über die steuerliche Behandlung.

Beträge, die ohne Umsatzsteuer verauslagt wurden – etwa Versendungspauschalen –, gehören zwingend in den dafür vorgesehenen ersten Teil des Fensters. Werden sie an anderer Stelle eingetragen, weicht die Rechnung von der Buchhaltung ab.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.