Beruht eine zusätzliche Einigungsgebühr auf einer Ratenzahlungsvereinbarung über die Kosten des Prozessgegners, kann das Gebührenprogramm diesen Zusammenhang nicht erkennen.
Es behandelt die Vereinbarung als Gegenstand der bereits abgerechneten Gebühren; die Obergrenzenprüfung greift dann unpassend. Rechnen Sie diese Kosten deshalb separat ab.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.