Zwei Geschäftsgebühren in einer Rechnung

Eine Rechnung mit zwei Geschäftsgebühren und der darauf folgenden Verfahrensgebühr lässt sich nicht in einem Vorgang abrechnen.

Vorgehen

  1. Für eine der beiden Geschäftsgebühren eine separate Rechnung erstellen.
  2. In der zweiten Rechnung den Anrechnungsteil auf der Übertragsseite über „Anrechnung anderer Gebühren“ berücksichtigen.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.