Reihenfolge der Gebühren bestimmt die Anrechnung

Das Gebührenprogramm rechnet die Gebühren in der Reihenfolge ihrer Eintragung ab – sie sollten daher in der Reihenfolge erfasst werden, in der sie entstanden sind.

Erhöht sich der Gegenstandswert einer früheren Gebühr nachträglich, kann die automatische Anrechnung dieses Verhältnis nicht mehr korrekt abbilden. In solchen Fällen führt der Weg über eine Teilrechnung mit manueller Anrechnung der Geschäftsgebühr zum richtigen Ergebnis.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.