Bereits erstellte Korrekturrechnungen können nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden.
Klären Sie in solchen Fällen mit Ihrem Steuerberater, ob eine Umbuchung über ein Abgrenzungskonto der richtige Weg ist. Die buchhalterische Umsetzung sollte fachlich begleitet werden – insbesondere, wenn das Aktenkonto umfangreich ist oder bereits mehrere Umbuchungen und Stornierungen erfolgt sind.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.