EÜR Formular 2025

Allgemeines

Über die Funktion E-Ü Rechnung wird das Formular der Anlage EÜR nebst Anlagen SZ und AV EÜR geladen. Dazu befinden sich oberhalb des Filterbereichs die Varianten “Formular EÜR bis 2024” und “Formular EÜR ab 2025”:

Mit dem Formular ab 2025 kommt eine überarbeitete neue Programmoberfläche, welche die gewohnten Funktionsweisen beibehält, aber auch diverse Verbesserungen/ Vereinfachungen in der Anwendung ermöglicht.

Hinweise zur Bedienung
  • Beim Klick auf ein Feld im Formular springt die Eingabemaske automatisch zur passenden Zeile.
  • Bei numerischen Eingabefeldern wird der Fokus direkt in das Wertefeld gesetzt.
  • Die aktive Zeile bleibt zur besseren Orientierung blau markiert.
  • Mit Strg + Mausrad kann die Formularansicht gezoomt werden.
  • Zusätzlich stehen Zoom-Schaltflächen für Seitenbreite und Vollansicht zur Verfügung.
  • ​Automatische Übernahme der Kontenzuordnung und manueller Eingaben aus dem Vorjahr.
  • Verbesserte Navigation zwischen Eingabemaske und Formularvorschau.
  • Automatische Speicherungshinweise bei ungespeicherten Änderungen.
  • Optimierungen der ELSTER-Plausibilitätsprüfung und Wertübergabe.
Übernahme der Kontenzuordnung aus dem Vorjahr

Beim erstmaligen Öffnen des EÜR-Formulars eines neuen Jahres wird automatisch geprüft, ob bereits eine Kontenzuordnung für dieses Jahr vorhanden ist. Ist noch keine Kontenzuordnung vorhanden, werden die manuellen Eingaben und Kontenzuordnungen aus dem Vorjahr übernommen und gespeichert. Es erscheint folgende Hinweismeldung:

Damit werden mit Klick auf den grünen Haken die bereits im Vorjahr vorgenommenen Kontozuordnungen für das Formular 2025 automatisch übernommen und anschließend im linken Bereich entsprechend angezeigt.

Besonderheiten bei der Übernahme

Die Übernahme dient als Arbeitserleichterung und übernimmt grundsätzlich die Zuordnungen und manuellen Eingaben des Vorjahres. Bestimmte jahresbezogene Angaben werden jedoch nicht automatisch übernommen, da diese nur für das jeweilige Kalenderjahr gelten.

Dies betrifft insbesondere Angaben zu:

  • Betriebsbeendigung
  • Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken
  • grundstücksgleichen Rechten
  • weiteren jahresbezogenen Besonderheiten

Beispielsweise werden die Angaben aus:

  • Anlage EÜR Zeile 10
  • Anlage EÜR Zeile 11

bei der Neuanlage der Kontenzuordnung für 2025 nicht automatisch aus 2024 übernommen. Diese Felder bleiben leer und müssen bei Bedarf bewusst neu erfasst werden.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Unter den Betriebsausgaben ist lediglich in Zeile 36 das Abschreibungskonto der geringwertigen Wirtschaftsgüter hinterlegbar. Die Werte der AfA-Zeilen 31–34 sowie 37-38 werden automatisch aus der Anlage AV EÜR übernommen. In diesen Zeilen ist daher keine direkte Kontenzuordnung möglich. Bereits vorhandene Kontenzuordnungen in diesen Bereichen werden entfernt, damit keine fehlerhaften oder doppelten Zuordnungen entstehen.

Sichtbarkeit übernommener Werte

Übernommene Vorjahreswerte werden farblich markiert dargestellt. Diese sind zu prüfen. Die Markierung wird entfernt, sobald der jeweilige Wert bestätigt oder geändert wurde.

Formular EÜR


Die steuerliche Einnahmen-Überschussrechnung kann als Formular gedruckt werden. Das Formular entspricht dem amtlich vorgeschriebenen Formular für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Die erforderlichen Daten werden im Wesentlichen automatisiert den in der Finanzbuchhaltung gespeicherten Angaben entnommen, nachdem die Konten zugeordnet wurden.

Funktionen in der Toolbar

Jahr

Das Jahr für die zu erstellende Einnahmen-Überschussrechnung wird gewählt. Zur Auswahl stehen die Kalenderjahre ab einschließlich 2025. Für davorliegende Jahre ist die Funktion “Formular EÜR bis 2024” zu nutzen.

Anleitung

Hier kann die Anleitung des Bundesfinanzministeriums zum Ausfüllen des Formulars aufgerufen werden.

Funktionen im Bearbeitungsbereich

Kontenzuordnung

Hier kann die erforderliche Kontenzuordnung für das EÜR-Formular des endenden Wirtschaftsjahrs vorgenommen werden. Den einzelnen Formularzeilen können Werte bzw. Beträge oder die jeweiligen Konten zugeordnet werden, indem in die entsprechenden Formularfelder geklickt wird. Alternativ können die bearbeitbaren Felder auch mittels Return (Enter-Taste) nacheinander abgearbeitet werden. In Feldern, in denen sich eine Auswahlbox öffnet, können die gewünschten Konten ausgewählt werden. Hierbei stehen sämtliche im RA-MICRO Kontenplan angelegten Konten des gewählten Buchungsjahres zur Verfügung. Je nach dem, ob Konten zu Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben ausgewählt werden sollen, stehen lediglich die entsprechend möglichen Kontenklassen zur Auswahl.

Hinweis: In der Zeile 17 bzw. der Zeile 57 wird programmseitig automatisch das Konto 8000 bzw. 4000 eingetragen. Um eine korrekte Steuerermittlung nicht zu gefährden, sollten hier keine weiteren Zuordnungen getroffen werden.

Unter den Betriebsausgaben kann lediglich in Zeile 36 das Abschreibungskonto der geringwertigen Wirtschaftsgüter hinterlegt werden. Während hierbei der Wert aus den Journalbuchungen gezogen wird, holt das Programm die Werte der anderen Zeilen im Abschnitt direkt aus der Funktion AfA-Liste bzw. aus den getroffenen Kontozuordnungen für die Anlage AV EÜR.

Der RA-MICRO Support kann keine Auskünfte zu inhaltlichen Fragen der Kontenzuordnung geben. Wenn unklar ist, welche Konten welchem Posten zugeordnet werden müssen, ist der Steuerberater zu konsultieren.

Anlage AV EÜR

Sofern mit der Programmfunktion AfA-Liste gearbeitet wird, können die im Kontenplan angelegten Sachkonten der Kontenklasse 0 zugeordnet werden. Das Programm liest damit sämtliche Werte automatisch aus der AfA-Liste ein. ​Wird die AfA-Liste nicht genutzt, müssen die angeschafften bzw. vorhandenen Inventare mit dem Nettobetrag aufgenommen werden. Auch hier kann dies direkt in der Kontenzuordnung jedoch über die manuelle Betragseingabe erfolgen. Die Summierung nimmt das Programm auch hier automatisch vor.

Funktionen in der Abschlussleiste

Original
volle Seite
Pfeile zum Blättern

Blättert zwischen den Seiten des EÜR-Formulars vor und zurück.

Export nach ELSTER

Ab Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zur Nutzung der Anlage EÜR inklusive Anlage AVEÜR und zu deren authentifizierter Übermittlung verpflichtet. In der Finanzbuchhaltung I gibt es die Möglichkeit, die Anlage EÜR ab Veranlagungszeitraum 2017 über die Elster Schnittstelle elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln.

Zur elektronischen Übermittlung ist eine Registrierung über das Elster Online-Portal notwendig. Sofern das z. B. bereits für die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt ist, muss keine erneute Registrierung vorgenommen werden.

Über Fibu, Auswertungen, E-Ü Rechnung, Formular EÜR, E/Ü Formular 2017 kann in der Abschlussleiste die elektronische Übermittlung via ELSTER gestartet werden.

Plausibilitätsprüfung

Während des Sendevorgangs via ELSTER an das Finanzamt erfolgt eine durch ELSTER initialisierte Plausibilitätsprüfung. Waren nicht alle Angaben innerhalb des EÜR Formulars schlüssig, erzeugt ELSTER auf Grundlage dieser Prüfung einen entsprechenden Hinweis und verweist auf den/die zu prüfenden bzw. zu korrigierenden Felder.


Praxisbeispiel:

Aufgrund einer fehlerhaften Eingabe im EÜR Formular erscheint nach erfolgter Plausibilitätsprüfung u. g. Hinweis:

Plausibilitätsprüfung.png

Der Spalte FormularID kann zunächst die betroffene Kennzahl des EÜR Formulars entnommen werden, welche geprüft und korrigiert werden muss. Der Fehlertext gibt entsprechenden Einzelheiten zum Plausibilitätshinweis wieder.

Die fehlerhafte Zeile wird entsprechend rot markiert (im Praxisbeispiel ist die Zeile 41/42 fehlerhaft) und kann entweder über die Kontenzuordnung oder durch Eingabe eines Betrages berichtigt werden.

Bestehen keine Plausibilitätshinweise mehr, kann die EÜR via ELSTER übermittelt werden.

Drucken

Das Formular wird gedruckt.

Speichern

Änderungen am Formular werden gespeichert und werden beim erneuten Öffnen entsprechend eingelesen.

OK

Die Auswertung wird geschlossen. Beim Verlassen des EÜR-Formulars wird geprüft, ob ungespeicherte Änderungen vorhanden sind. Falls Änderungen bestehen, erscheint eine entsprechende Abfrage. Der Anwender kann anschließend entscheiden, ob gespeichert werden soll, ohne Speichern geschlossen werden soll oder der Vorgang abgebrochen wird.

Abbruch

Die Auswertung wird geschlossen. Beim Verlassen des EÜR-Formulars wird geprüft, ob ungespeicherte Änderungen vorhanden sind. Falls Änderungen bestehen, erscheint eine entsprechende Abfrage. Der Anwender kann anschließend entscheiden, ob gespeichert werden soll, ohne Speichern geschlossen werden soll oder der Vorgang abgebrochen wird.

Weitere Funktionen und Erklärungen

Kategorie:Fibu

Quelle: EÜR Formular 2025 · Quellenstand: 2026-06-29