Für Eingangsrechnungen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, ist im Aufwandsbereich des Kontenplans ein eigenes Konto anzulegen – etwa für Auslandsrechnungen.
Bezeichnung und steuerliche Behandlung stimmen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung ab; der Anwendersupport darf dazu keine Auskunft geben.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.