Eingegangene eEB-Nachrichten des E-Notarpostfachs werden ausschließlich dort bearbeitet und beantwortet.
Eine Übernahme dieser Nachrichten in den Posteingang des E-Workflows ist dafür nicht vorgesehen – die Abgabe erfolgt im E-Notarpostfach selbst.
Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.