Hinweis auf ein fehlendes Kanzleikonto beim Versand

Der wiederkehrende Hinweis beim E-Versand verschwindet, wenn Versandweg und Konto zusammenpassen:

  • Ist der bevorzugte E-Versand per E-Mail eingestellt, muss in der Kontenverwaltung ein Kanzleikonto hinterlegt sein.
  • Alternativ ist der bevorzugte Versandweg zu ändern.

Prüfen Sie beides gemeinsam – die Meldung entsteht aus der Kombination, nicht aus einer einzelnen Einstellung.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.