Der wiederkehrende Hinweis beim E-Versand verschwindet, wenn Versandweg und Konto zusammenpassen:
- Ist der bevorzugte E-Versand per E-Mail eingestellt, muss in der Kontenverwaltung ein Kanzleikonto hinterlegt sein.
- Alternativ ist der bevorzugte Versandweg zu ändern.
Prüfen Sie beides gemeinsam – die Meldung entsteht aus der Kombination, nicht aus einer einzelnen Einstellung.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.