Entwurf oder endgültige Fassung speichern

Beim Speichern aus der Textverarbeitung gibt es zwei Wege:

  • die Entwurfsfassung – das Dokument bleibt bearbeitbar und ist mit seiner PDF-Ansicht verknüpft,
  • die endgültige Speicherung als abgeschlossenes Dokument.

Wer beide Wege nacheinander nutzt, erhält denselben Schriftsatz zweimal in der Akte. Legen Sie deshalb kanzleiintern fest, wann ein Entwurf und wann die endgültige Fassung gespeichert wird.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.