Forderungskonto bei der Ablage löschen oder behalten

Die Option zum Löschen des Forderungskontos erscheint nur bei Akten, zu denen tatsächlich ein Forderungskonto besteht. Der Haken kann für die einzelne Ablage entfernt werden.

Die Einstellung wird bewusst nicht dauerhaft gespeichert – sie ist bei jeder Ablage neu zu entscheiden. Sinnvoll ist das Behalten des Forderungskontos zum Beispiel bei Zwangsvollstreckungsakten, in denen die Vollstreckung bisher erfolglos war und später wieder aufgenommen werden soll.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.