Prüfung auf offenes Zeithonorar bei der Ablage

Lässt sich eine Akte wegen noch nicht abgerechneter Zeithonorar-Zeiten nicht ablegen, kann die Prüfung auf offenes Zeithonorar im Ablagedialog abgewählt werden.

Die Zeiten bleiben dabei erhalten; sie werden lediglich nicht mehr als Ablagehindernis gewertet. Prüfen Sie vorher, ob wirklich nichts mehr abzurechnen ist.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.