Der genaue Grund steht im Ablageprotokoll. Nennt es offene Posten, prüfen Sie die Akte im Aktenkonto unter Offene Posten:
- Ist der Betrag tatsächlich bezahlt, aber nicht zugeordnet? Dann zuordnen beziehungsweise ausgleichen.
- Ist die Forderung entfallen? Dann ist eine Korrekturrechnung erforderlich.
- Ein verbleibender offener Betrag lässt sich in der Liste anklicken und manuell auf 0 setzen.
Bei einem Gebührenguthaben ist stattdessen eine Ausgleichsbuchung über das Umbuchungskonto vorzunehmen (Buchungsart Umbuchung von Gebührenüberzahlungen).
Beachten Sie: Ein Gesamtsaldo von 0,00 genügt nicht – entscheidend ist, dass keine einzelne Rechnung mehr offen ist.
Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.