Ablage nicht möglich wegen offener Posten

Der genaue Grund steht im Ablageprotokoll. Nennt es offene Posten, prüfen Sie die Akte im Aktenkonto unter Offene Posten:

  • Ist der Betrag tatsächlich bezahlt, aber nicht zugeordnet? Dann zuordnen beziehungsweise ausgleichen.
  • Ist die Forderung entfallen? Dann ist eine Korrekturrechnung erforderlich.
  • Ein verbleibender offener Betrag lässt sich in der Liste anklicken und manuell auf 0 setzen.

Bei einem Gebührenguthaben ist stattdessen eine Ausgleichsbuchung über das Umbuchungskonto vorzunehmen (Buchungsart Umbuchung von Gebührenüberzahlungen).

Beachten Sie: Ein Gesamtsaldo von 0,00 genügt nicht – entscheidend ist, dass keine einzelne Rechnung mehr offen ist.

Verdichtet aus Supportfällen des Jahres 2026.