Zwei Adressen zu einer zusammenführen

Wurde derselbe Beteiligte doppelt erfasst, müssen die betroffenen Akten nicht einzeln geöffnet und umgetragen werden.

Dafür gibt es die Funktion Adressen austauschen: Sie ersetzt eine vorhandene Adressnummer in allen Verwendungen durch eine andere. Erst danach ist die überflüssige Adresse nicht mehr in Gebrauch.

Verdichtet aus Supportfällen der Jahre 2025 und 2026.