Leistungszeitraumbeginn

RA-MICRO geht davon aus, dass das Mandat mit der Mandatsbeauftragung beginnt und damit mit der Aktenanlage.
Der Leistungszeitraumbeginn richtet sich grundsätzlich nach diesem Aktenanlage-Datum.

Eine Ausnahme bildet die Honorarvereinbarung, sofern diese vor der Aktenanlage unterzeichnet wurde. 
In dem Fall beginnt die Mandatsbeauftragung mit dem Datum dieser Vereinbarung und damit auch der Leistungszeitraumbeginn.
Dies gilt vor allem bei Zeithonorar-Abrechnungen.

Wenn aus Zeitgründen die Akte erst ein oder zwei Tage später angelegt werden kann, ist das kein Problem. 
Es besteht die Möglichkeit, bei der Aktenanlage ein Datum in der Vergangenheit zu wählen, nicht jedoch in der Zukunft.